16.03.2020Das Corona-Virus hat uns seit Wochen fest im Griff. Wie lange der Notstand noch andauern wird ist ungewiss!
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland wird immer brisanter und Unternehmen müssen sich mit der Frage des voraussichtlichen Arbeitsausfalles auseinandersetzen. Dieses Problem ist ebenfalls bereits Thema des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Eine Lösung bietet die Veranlassung von Kurzarbeit!
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13.03.2020Die aktuelle Lage zwingt uns alle zu umsichtigen Handeln. Worüber man sich bisher keine Gedanken gemacht hat und auch keine Gedanken machen musste, verdient nun höchste Beachtung. Gemeint sind unsere täglichen, sozialen Kontakte, die gegenwärtig auf das allernotwendigste beschränkt werden müssen, um eine weitere, schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.
Direkte persönliche Kontakte auf ein Minimum reduzieren
Für Sie das Wichtigste: Wir sind weiterhin für Sie erreichbar! Sie können uns zu den üblichen Kanzleiöffnungszeiten telefonisch kontaktieren oder rund um die Uhr Nachrichten als E-Mail an uns senden. Für den Datenaustausch stehen Ihnen 24/7 unser Mandantenportal Fort-Knox und Unternehmen-Online zur Verfügung. Sie können darauf vertrauen, dass wir ausschließlich die sichersten, digitalen Möglichkeiten verwenden. Auch auf dem Postweg erreichen uns Ihre Unterlagen wie gehabt, doch empfehlen wir Ihnen ausdrücklich den sichereren digitalen Weg.
Bis auf weiteres vereinbaren wir mit unseren Mandanten keine direkten persönlichen Besprechungstermine. Den direkten persönlichen Kontakt wollen wir auf absolute Notfälle beschränken. So schützen wir Sie und uns!
Sollte der persönliche Weg zu uns unumgänglich sein, beachten Sie bitte die allgemeinen, gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen:
• Kein Händeschütteln
• Abstand halten (Mindestabstand von 1 bis 2 Metern)
• Husten und Niesen in die Armbeuge
• Häufiges Händewaschen
• Möglichst nicht ins Gesicht fassen
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19.02.2020Aus dem Inhalt:
- Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- Gehaltsumwandlung: Reaktion des Gesetzgebers auf neue Rechtsprechung
- Berücksichtigung von Verlusten bei Kapitalforderungen
- Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Voraussetzungen erweitert
- Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
- Vorsteuerabzug bei Bahntickets
- Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
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01.02.2020Nein, es ist kein Grammy. Der wurde am 26.01.2020 in Los Angeles verliehen. Nein es ist auch kein Oscar. Der wird erst 09.02.2020 in Los Angeles verliehen. Am 23.01.2020 wurde der Preis zum exzellenten Arbeitgeber im Peppermint Park Hannover verliehen. Der Heimat von Mousse T.. Also doch ein wenig Glamour.
Die Auszeichnung des Steuerberaterverbandes ist weniger schillernd, als die des Grammys oder Oscars. Sie wird an Kanzleien vergeben, die ihre Mitarbeiter schätzen, sie bei der Fort- und Weiterbildung unterstützen, den Nachwuchs über eine bestmögliche Ausbildung fördern, ein zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld bieten und sich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen hervorheben.
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26.01.2020Wir sind auch 2020 up to Date!
Um diese Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren. In 2020 haben wir diese Qualifizierung erfolgreich abeschlossen und im Januar das Qualitätssiegel erhalten. Es ist und bleibt ein Ansporn für uns organisatorisch auf der Höhe der Zeit zu sein, um Mandanten und Mitarbeiter in Zeiten rauher See zu gewinnen und an Bord zu halten.
Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.
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21.01.2020Aus dem Inhalt:
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
- Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eine PKW
- Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020
- Nachträglicher Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
- Lohnsteuerbescheinigungen 2019
- Belegausgabepflicht: Befreiungsmöglichkeiten
- Abzinsung von unverzinslichen Darlehen
- Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag
- Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung 15. Februar
- Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021
- Umsatzsteuerliche Folgen bei geregeltem Brexit
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20.01.2020Praxen von Ärzten und Zahnärzten sowie Dentallabore sehen sich heute bei der digitalen Zusammenarbeit Cyber-Gefahren ausgesetzt. Welche Formen der sicheren digitalen Zusammenarbeit mit dem Steuerberater gibt es und wie sieht ein erfolgreicher Schutz aus?
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10.12.2019Aus dem Inhalt:
- Sachbezugswerte 2020 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
- "Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ..." - Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Arbeitslohn erleichtert
- Steuerliche Neuregelungen ab dem 01.01.2020
- Krankenversicherungspflichtige Versorgungsbezüge von Rentnern ab 2020
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2020
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20.11.2019Aus dem Inhalt:
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Grundsteuerreform beschlossen
- Mindeslohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
- Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
- Zurechnung eine Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen
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25.10.2019Am 23.10.2019 bekamen wir die Nachricht von der DATEV: „herzlichen Glückwunsch! Sie arbeiten in Ihrer Kanzlei nachweislich digital – deshalb möchten wir Ihnen das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2019 überreichen. Grundlage für dieses Label ist Ihre Teilnahme an dem DATEV Digitalisierungs-Cockpit. Ihre Kennzahlen belegen Ihre digitalen Arbeitsweisen.“
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