19.05.2020Aus dem Inhalt:
- Corona-Krise: Weitere steuerliche Maßnahmen
- Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung und kurzzeitiger Vermietung
- Dienstwagen-Nutzung bei Homeoffice
- Erbschaft-/Schenkungsteuer: Günstigere Steuerklasse I nur bei Erwerb vom rechtlichen Vater
- Nutzung eines Arbeitszimmers bei Miteigentum des Ehepartners
- Beteiligung am "Familienhaushalt" bei doppelter Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
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20.04.2020Das Corona-Virus hat für immer mehr Freiberufler, Ärzte und Zahnärzte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) drastische und existenzbedrohliche Auswirkungen. Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Leistungsangebot sowie der Kunden- und Patientennachfrage, Schließungen, etc.. Diese Herausforderungen sind oft nur durch externe Beratungsleistungen zu meistern. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) das bereits bestehende Förderprogramm „unternehmerisches Know-How“ aktuell um ein Corona Modul ergänzt. Für dieses zunächst bis zum 31.12.2020 limitierte Unterstützungsprogramm bieten wir Ihnen als akkreditierter Berater des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Ihre Praxis / Ihr Unternehmen maßgeschneiderte, individuelle Beratungsangebote. In Kraft getreten ist die Richtlinie am 03.04.2020.
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17.04.2020Aus dem Inhalt:
- Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen un Handwerkerleistungen
- Prozesskosten im Zusammenhang mit nachehelichem Unterhalt als Werbungskosten
- Erschließungs- und Hausanschlusskosten: Instandsetzung eines Abwasserkanals bei Neuerichtung eines Gebäudes
- Rentenangleichung Ost/West nicht steuerfrei - Unzulässige Doppelversteuerung bei Renten?
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08.04.2020Von 4.189 Steuerberatern wurden in 2020 609 Kanzleien ausgezeichnet. Wir sind in der Kategorie Freiberufler ausgewählt worden. In dieser Kategorie zählen diejenigen Kanzleien zu den besten, die die höchstmögliche Punktzahl in diesem Themengebiet erreicht haben. Das Thema Technisierung und Digitalisierung wird als großes Zukunftsthema gesehen. Wir gehen dieses Thema seit 2018 aktiv an und bereiten unsere Mandanten auf diesen Weg gezielt durch Seminarangebote, Schulungen, Onlinesupport und individuelle Lösungen vor. Das Ergebnis unseres Vorgehens ist die Auszeichnung „Beste Steuerberater 2020“ des Handelsblatts und „Digitale Kanzlei 2020“ der DATEV.
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01.04.2020In diesen Zeiten ist es schwierig, alle Informationen zu sammeln, aufzunehmen und
dann auch zu verarbeiten. So ist es auch bezüglich der Soforthilfen des Bundes und
Niedersachsen. Hinzu kommt, dass jedes Bundesland eigene Spielräume ausnutzt
und kein einheitliches Vorgehen in der Beantragung und Bewilligung vorherrscht.
Wir informieren Sie nun über beide Zuschuss-Programme in einem kurzen Überblick
sowie anschließender ausführlicher Erläuterung:
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30.03.2020Viele Soloselbstständige, Selbstständige, Kleinstunternehmer, Kleinunternehmen, mittelständige Unternehmen und Freiberufler sind durch die Auswirkungen der Corona – Krise auch finanziell belastet.
Wir wollen Ihnen mit diesem Informationsdokument eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten geben.
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30.03.2020In den Informationsbriefen vom 16.03.2020 und 19.03.2020 haben wir Sie bereits über die
grundlegenden Vorgehensweisen zur Kurzarbeit informiert. Sie finden diese Infodokumente
auch weiterhin in unserem Mandantenportal Fort Knox als Download oder können diese
direkt in unserer Kanzlei noch einmal anfordern.
Es ergeben sich aber in der Praxis doch immer wieder Fragestellungen und Probleme, die
uns erreichen bzw. Sie beschäftigen. Diesen wollen wir uns an dieser Stelle widmen:
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25.03.2020Aus dem Inhalt:
- Berücksichtigung von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie
- Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen: Zuordnungsfrist
- Erbschaftsteuerbefreiung für "Familienheim": "Unverzügliche" Selbstnutzung durch Erben bei umfangreichen Reparaturarbeiten
- Ordnungsgemäße Rechnungen - Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
- Zweitwohnung bei Auswärtstätigkeit
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2019
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19.03.2020Mit Informationsbrief vom Montag, den 16.03.2020 hatten wir Ihnen bereits erste Informationen zum Kurzarbeitergeld zukommen lassen. Die Gesetzes- und Bestimmungslage ändert sich stetig. Nun wollen wir die neuen Erkenntnisse sowie das uns durch die Agentur für Arbeit mitgeteilte Wissen zum Vorgehen an Sie weitergeben:
Der Gesetzgeber hat die Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten. Hierzu folgende Details:
• Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
• Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
• Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
• In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Wichtig ist:
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19.03.2020Die Auswirkungen des Corona-Virus haben vielerlei Auswirkungen auf die Unternehmen und Praxen. Die Einen können sich vor einem Ansturm kaum retten; den anderen brechen Patienten / Kunden und damit Umsätze weg.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben Ende vergangener Woche ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen. Das Maßnahmenpaket soll die Auswirkungen des Corona-Virus abfedern. Ein entsprechendes zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Schreiben hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen ist dem Vernehmen nach derzeit in Arbeit. Die Entwicklungen werden fortlaufend evaluiert. Ebenso hat das BMJV angekündigt, insolvenzrechtliche Regelungen an die derzeitigen Gegebenheiten anzupassen.
Sofern Sie bereits jetzt erste Auswirkungen vermelden und sich um Ihre Liquidität sorgen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Hier der aktuelle Erkenntnisstand:
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