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18.02.2019
Informationsbrief März 2019
Aus dem Inhalt:
- Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
- Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
- Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
- Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
- Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen - Anwendung durch Finanzverwaltung
- Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
- Begünstigung der Nutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" auch für Taxis
- Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
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